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   BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90   

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https://dejure.org/1990,10642
BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90 (https://dejure.org/1990,10642)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1990 - 1 WB 20.90 (https://dejure.org/1990,10642)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1990 - 1 WB 20.90 (https://dejure.org/1990,10642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90
    Ob bei ausgesprochen willkürlichen, eindeutig und tendenziell unsachlichen und den streitgegenständlichen Lebensvorgang überhaupt nicht berührenden Feststellungen, insbesondere solchen, die einen Angriff auf die Ehre des Beschwerdeführers und damit eine wirkliche zusätzliche Beschwer für ihn enthalten, etwas anderes gelten müßte (vgl. BVerfGE 28, 151, 160 f.) [BVerfG 14.04.1970 - 1 BvR 33/68], kann offenbleiben.
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60

    Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90
    Feststellungen in der rechtlichen Begründung eines Bescheids, deren Richtigkeit bestritten wird, stellen als solche - vom Fall der erstmaligen Beschwerde eines Dritten abgesehen - (vgl. BVerfGE 15, 283, 286) [BVerfG 19.02.1963 - 1 BvR 371/60] - grundsätzlich keine selbständigen Beschwerdeanlässe und -gegenstände (außerhalb des gegen den Bescheid gegebenen Rechtsbehelfs) dar.
  • BVerwG, 21.08.1973 - I WB 23.73
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90
    Es besteht daher - auch aus Artikel 19 Abs. 4 GG heraus - kein Anlaß, dem Antragsteller hierfür den Rechtsweg zweimal zu eröffnen (BVerwGE 46, 149 f. [BVerwG 21.08.1973 - I WB 23/73]).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 14.90

    Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung eines Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90
    Seinen gegen die Versetzungsverfügung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluß vom 7. November 1990 - 1 WB 14/90 - zurückgewiesen.
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 141.89

    Ausschluss eines Kommandeurs hinsichtlich der Entscheidung über eine Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90
    Die Beiakte des InspH - FüH/RB - 25-05-11/4/90 sowie die Akten in den Verfahren 1 WB 141/89, 1/90, 14/90 und 30/90 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 23.11.1967 - I WB 18.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90
    Wenn sogar die Aufnahme angeblich unrichtiger Feststellungen in die schriftliche Begründung eines mündlich erteilten Befehls bzw. einer Maßnahme ihrerseits keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. November 1967 - 1 WB 18/67 - und vom 20. November 1969 -1 WB 78/69), so gilt entsprechendes um so mehr für die Aufnahme angeblich unrichtiger Feststellungen in die Begründung einer Rechtsbehelfsentscheidung, die ihrerseits nicht einmal eine "Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ist.
  • BVerwG, 20.11.1969 - I WB 78.69

    Zulässigkeit der Anfechtung der Begründung einer Versetzungsverfügung -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1990 - 1 WB 20.90
    Wenn sogar die Aufnahme angeblich unrichtiger Feststellungen in die schriftliche Begründung eines mündlich erteilten Befehls bzw. einer Maßnahme ihrerseits keine selbständig anfechtbare Maßnahme darstellt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. November 1967 - 1 WB 18/67 - und vom 20. November 1969 -1 WB 78/69), so gilt entsprechendes um so mehr für die Aufnahme angeblich unrichtiger Feststellungen in die Begründung einer Rechtsbehelfsentscheidung, die ihrerseits nicht einmal eine "Maßnahme" im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO ist.
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